Swiss Federal Customs Administration (BAZG)

Switzerland

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Die Seite des BAZG zur Fahrzeugeinfuhr legt den rechtlichen Rahmen fest, innerhalb dessen alle anderen Einfuhrdienste arbeiten. Sie erklärt die Voraussetzung von 12 Monaten Besitz und Nutzung, die darüber entscheidet, ob ein Fahrzeug als zollfreies Umzugsgut gilt, die an der Grenze benötigten Formulare und den Unterschied zwischen privater und gewerblicher Einfuhr.

Wer diese Seite zuerst liest, versteht besser, ob das eigene Auto voraussichtlich für die Ausnahme infrage kommt oder ob die übliche 4-prozentige Automobilsteuer und die 8,1-prozentige Mehrwertsteuer anfallen werden. Die Seite verlinkt auf die eDec-Zollanmeldeplattform und listet die zugelassenen Grenzübergänge für Fahrzeugeinfuhren auf, was einen Anruf bei einem Spezialisten für einfache Fragen zur Berechtigung erspart.

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